Erste Schritte
Für den Erwerb und den Besitz von Waffen benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte (§5 WaffG, $6 WaffG). Diese wird Ihnen auf Antrag von der für Sie zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Gibt es Erkenntnisse, dass Sie im Umgang mit Waffen unzuverlässig sein könnten, erhalten Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis.
In Hessen ist für Sie die Waffenbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in deren Gebiet sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) befindet. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie hier.
Der Antrag für eine waffenrechtliche Erlaubnis kann in Hessen nunmehr auch schnell und rechtssicher online direkt über das Verwaltungsportal Hessen bei Ihrer Waffenbehörde gestellt werden. Dabei können auch alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente und Nachweise im Onlineformular hochgeladen und sofort elektronisch übermittelt werden. Wenn Ihre Waffenbehörde bereits am Verfahren der digitalen Antragstellung "waffe-digital.hessen.de" teilnimmt, können Sie den Antrag auf diesen Seiten elektronisch stellen. Das können Sie über den "Behördenfinder" auf der Startseite in Erfahrung bringen.
Ein Antragsassistent ermöglicht es Ihnen, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu beantragen bzw. weitere Waffen oder Waffenteile in eine bestehende Erlaubnis hinzuzufügen.
Hierzu werden regelmäßig folgende Daten benötigt:
- Persönliche Daten - Anmeldung über Bund Benutzerkonto
- Informationen über die Waffe (Art, Kaliber, Hersteller, Herstellernummer, Modellbezeichnung, Waffen ID)
- Nachweise zur Aufbewahrung Waffe
- Nachweis zum Bedürfnis, zur Sachkunde und ggf. Nachweis der persönlichen Einung
Diese Nachweise können Sie als Datei in folgenden Formaten hochladen: jpeg, jpg, pdf.
Selbstverständlich liegen die Anträge auch weiterhin papiergebunden direkt bei Ihrer Waffenbehörde aus. Es ist weiterhin möglich, dass Sie das Formular auch auf der Internetseite der zuständigen hessischen Waffenbehörde herunterladen und das pdf-Dokument am Bildschirm ausfüllen und sodann ausdrucken. In diesem Fall übermitteln Sie den Antrag postalisch oder Sie geben ihn bei Ihrer Waffenbehörde persönlich ab. In Hessen ist für Sie die Waffenbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in deren Gebiet sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) befindet.
Bitte nutzen Sie stets nur die amtlich vorgeschriebenen (digitalen oder Papier-) Formulare. Füllen Sie alle Angaben gewissenhaft aus. Nach dem Versand Ihres Antrags (elektronisch, postalisch oder persönlich) mit den erforderlichen Nachweisen prüft Ihre Waffenbehörde den Antrag, die vorgelegten Nachweise sowie Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Diese Prüfung kann einige Wochen dauern.
Sobald entschieden ist, ob Ihrem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis entsprochen wird oder nicht, kontaktiert Sie Ihre Waffenbehörde. Bei einem positiven Bescheid bekommen Sie Ihre waffenrechtliche Erlaubnis entweder per Post zugesandt oder Sie können die Erlaubnis direkt bei Ihrer Waffenbehörde abholen.