(Großer) Waffenschein
Der eigentliche „große“ Waffenschein ist die Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe außerhalb befriedeten Besitztums. Er wird auf höchstens drei Jahre beschränkt.
Ein digitaler Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines ist nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich unmittelbar an Ihre zuständige Waffenbehörde.
Hinzuweisen bleibt. Für die Erteilung eines Waffenscheins zum Führen von Waffen aufgrund einer persönlichen Gefährdung sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen des Waffenrechtes zu erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuverlässigkeit
- Sachkunde
- persönliche Eignung
- Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses
Ein Bedürfnis liegt dann vor, wenn der Antragstellende glaubhaft machen kann, dass er objektiv, d.h. für die Waffenbehörde nachprüfbar, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.