Kosten

Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, die damit verbundenen erstmaligen und wiederholten Überprüfungen wie auch die Anzeigen zum Umgang mit Waffen sind kostenpflichtig. Für welche waffenbehördliche Leistung Ihnen Kosten in welcher Höhe in Rechnung gestellt werden, ist für Hessen einheitlich im Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport im Detail festgelegt.

Wenn Ihre Waffenbehörde bereits an der digitalen Antragstellung für waffenrechtliche Erlaubnisse teilnimmt, finden Sie deren Kontaktdaten über den "Behördenfinder" auf der Startseite. Ist Ihre Waffenbehörde dort nicht zu finden, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Waffenbehörde. In Hessen ist das die Waffenbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in deren Gebiet sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) befindet.