Ausfuhr

Wenn Sie aus Deutschland eine Waffe oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in die Schweiz zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie vor der Ausfuhr eine Erlaubnis. 

Erforderlich ist, dass

  • die empfangende Person zum Erwerb oder Besitz der Waffe oder Munition berechtigt ist,
  • dass der sichere Transport durch eine zum Erwerb oder Besitz der Waffe oder Munition berechtigte Person gewährleistet ist und
  • der jeweilige Empfängerstaat zunächst seine vorherige Einwilligung zur Einfuhr der Waffe oder Munition erteilt hat, bevor der Versenderstaat die Erlaubnis zur Ausfuhr erteilt („Prinzip der doppelten Genehmigung“).

Die Ausfuhr kann ausschliesslich auf Basis der erteilten Ausfuhrerlaubnis erfolgen.