Einfuhr

Wenn Sie eine Waffe oder Munition über die Grenze nach Deutschland zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie vor der Einfuhr eine Erlaubnis. Soll die Waffe oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Ausfuhrerlaubnis des anderen Mitgliedstaates oder der Schweiz erteilt.

Erforderlich ist, dass 

  • die empfangende Person zum Erwerb oder Besitz der Waffe oder Munition berechtigt ist und 
  • der sichere Transport durch eine zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigte Person gewährleistet ist.

Die Einfuhr kann ausschliesslich auf Basis der erteilten Einfuhrerlaubnis erfolgen.