Bedürfnisnachweis

Privatpersonen benötigen einen sachlichen Grund zum Erwerb und Besitz von Waffen. Als Person, die eine Waffenbesitzkarte beantragt, müssen Sie deshalb ein waffenrechtliches Bedürfnis für den Waffenerwerb nachweisen.

Das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe kann sich aus einem besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben, etwa als Jägerin oder Jäger, als Sportschützin oder Sportschütze, als Person, die Waffen sammelt oder geerbt hat oder gefährdet ist oder bei Unternehmen (Waffenherstellung, Waffenhandel, Bewachung).

Die jeweilige Waffe und entsprechende Munition müssen für den beantragten Zweck geeignet und erforderlich sein. Die zuständige Waffenbehörde prüft generell alle fünf Jahre, ob Ihr Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen fortbesteht.

Im Erbfall müssen Sie ein entsprechendes Bedürfnis nicht nachweisen. 

Als Jägerin oder Jäger genügt ein gültiger Jagdschein als Nachweis Ihres Bedürfnisses.

Für Sportschützinnen und Sportschützen gilt:

  • Sie benötigen als Bedürfnisnachweis für einen Schusswaffenerwerb die Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes. Damit belegen Sie unter anderem, dass Sie seit mindestens zwölf Monaten aktiv Schießsport betrieben haben.
  • Ihr Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen müssen Sie regelmäßig nachweisen. Solche Schießnachweise müssen Sie ab dem 1. September 2020 für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf beziehungsweise zehn Jahren – erbringen. Sind seit der ersten Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mehr als zehn Jahre vergangen, genügt für den Nachweis eines fortbestehenden Bedürfnisses im Rahmen der Folgeprüfungen jeweils die Mitgliedsbescheinigung Ihres Schießsportvereins.
  • Sie müssen bei den Schießnachweisen nicht (mehr) jede einzelne Waffe berücksichtigen, sondern können auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) verweisen.
  • Zudem müssen Sie pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung einen Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachweisen.