Haftpflichtversicherung

Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis müssen Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von einer Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweisen.

Den Versicherungsnachweis prüft die Waffenbehörde spätestens alle drei Jahre.