Sachkundenachweis
Ein Nachweis der jeweils erforderlichen Sachkunde ist eine weitere wesentliche Voraussetzung, damit Sie legal mit Waffen umgehen dürfen. Das beinhaltet Kenntnisse über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition sowie Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. Für weiterführende Informationen dazu klicken Sie bitte hier.
Ihre Sachkunde können Sie vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einem staatlich autorisierten Prüfungsausschuss nachweisen. Bei Sportschützinnen und Sportschützen gilt die bestandene Prüfung bei einem anerkannten Schießsportverband als ausreichender Nachweis. Bei Jägern zählt als solches die Jägerprüfung. Auch die Gesellenprüfung des Büchsenmacherhandwerks oder eine mindestens dreijährige Vollzeit-Tätigkeit im Handel mit Schusswaffen und Munition zählen als ausreichende Sachkunde.